Gütestelle

Die Kanzlei Stahlmann ist vom Niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO staatlich anerkannt.

Die Kanzlei Stahlmann ist vom Niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO staatlich anerkannt. Meine Rolle ist neutral, wobei Streitigkeiten gütlich und zeitnah ohne kostenintensiven Gerichtsprozess beigelegt werden können.

Für das Güteverfahren gilt die Verfahrensordnung, welche Sie als Datei öffnen oder downloaden können. Diese gewährleistet eine unabhängige und objektive Schlichtung.

 

Die Vorteile des Güteverfahrens sind:

  • Durch Einleitung des Güteverfahrens können Verjährungsfristen gehemmt werden (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • Die gütliche Streitbeilegung ermöglicht es den Parteien, Geschäftsbeziehungen fortzuführen.
  • Ich darf Ihnen – wenn beide Parteien dies beantragen – einen Vorschlag zur einvernehmlichen Lösung der Streitigkeit unterbreiten.
  • Die Kosten sind deutlich geringer als bei einem Gerichtsverfahren.
  • Die Parteien des Verfahrens haben einen deutlich größeren Gestaltungsspielraum.
  • Aus einem im Güteverfahren geschlossenen Vergleich kann zwangsvollstreckt werden.
  • Kommt das Güteverfahren nicht zu einer Lösung, besteht für die Parteien immer noch die Möglichkeit einer Klage.